Verein

Satzung

1. Name und Sitz

Der Verein hat den Namen „Sport- und Traditionsverein Meinsdorf e.V.“.  Sitz des Vereins ist Meinsdorf.

2. Aufgabe und Zweck

Aufgabe und Zweck des Vereins sind die öffentliche Gesundheitspflege,  die Förderung der Jugend und Kinder, Pflege und Erhaltung des  Meinsdorfer Schwimmbades, des Breitensports und die Erhaltung,  Wiederbelebung und Erforschung der Meinsdorfer Traditionen.

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:

– das Betreiben des Schwimmbades Meinsdorf für das Schwimmen durch Jedermann
– die Durchführung sportlicher Wettkämpfe, insbesondere Volleyball-Turniere
– Kegelsportveranstaltungen
– Handballturniere
– Schwimmwettkämpfe
– Laufgruppe
– Kinderturnen
– Errichtung von Sportanlagen und Erhaltung und Ausbau vorhandener Sportanlagen
– Förderungen sportlicher Übungen und Leistungen
– Absicherung und Durchführung des Schwimmunterrichtes im Rahmen des Schulsportes der Meinsdorfer Gesamtschule und bei Bedarf der Rosslauer Schulen während der Freibadesaison
– Förderung des Schulmuseums der Grundschule Meinsdorf zur Traditionspflege

Darüber hinaus wird er alle zur Erreichung des Vereinszweckes geeignet erscheinende Maßnahmen durchführen.

3. Gemeinnützigkeit

1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemässen Zwecke verwendet werden.

4. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus den Mittel des Vereins.

5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden.

4. Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden.

2. über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

3. Die Mitgliedschaft endet:

a) bei natürlichen Personen mit dem Tod

b) bei juristischen Personen durch den Verlust der Rechtspersönlichkeit

c) durch schriftliche Austrittserklärung per Einschreiben, wobei der Austritt nur durch schriftliche Erklärung zum Ende eines Kalendervierteljahres unter Wahrung einer Frist von 4 Wochen
erfolgen kann.

d) bei vereinsschädigendem oder unwürdigem Verhalten durch Ausschluss auf Grundlage eines Vorstandsbeschlusses.

4. Die Mitglieder zahlen ihren Beitrag gemäss Beitragsordnung.

5. Organe des Vereins

Der Verein hat folgende Organe:

1. Der Vorstand
2. Der Kassenprüfer
3. Die Mitgliederversammlung

6. Beitragsordnung

1. Der Sport- und Traditionsverein Meinsdorf e.V. erhebt bei seinen Mitgliedern einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.

2. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30,00 Euro für alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Mitglieder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bezahlen einen reduzierten Mitgliedsbeitrag von 15,00 Euro.

3. Die Beitragszahlung der Mitglieder hat bis zum 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres zu erfolgen.

4. Die Kündigung einer Mitgliedschaft erfolgt immer zum jeweiligen Jahresende. Eine Rückverrechnung bzw. teilweise Verrechnung des Mitgliedsbeitrages erfolgt nicht.

5. Ab dem Kalenderjahr 2012 favorisieren wir aus verwaltungstechnischen Gründen die Mitgliedsbeitragszahlung im elektronischen Lastschriftverfahren. Hierzu erteilen die Mitglieder dem Verein eine schriftliche und jederzeit widerrufbare Einzugsermächtigung. Die Bezahlung per Überweisung bleibt als Alternative bestehen.

Meinsdorf, den 15.03.2011